Freitag, 08.11.2024

Wie eine EU-Richtlinie Pauschalreisen rettet

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Isabelle König
Isabelle König
Isabelle König ist eine talentierte Journalistin, die mit ihrer einfühlsamen Art und ihrem klaren Schreibstil Leserinnen und Leser begeistert.

Die EU-Richtlinie 2015/2302 sichert Pauschalreisende vor Insolvenz des Reiseveranstalters ab und regelt die Rückzahlung oder Rückführung im Insolvenzfall. Deutschland setzte die Richtlinie zunächst schlampig um, aber mit der Gründung des Deutschen Reisesicherungsfonds wurde nachgebessert.

Die Richtlinie 2015/2302 schreibt Reisesicherungsschein und ausreichende Geldrücklage im Insolvenzfall vor. Der Deutschen Reisesicherungsfonds sichert Reisende ab 10 Millionen Euro Jahresumsatz. Auch die Übertragbarkeit von Pauschalreisen und die Preisgestaltung sind durch die Richtlinie geregelt.

Die EU-Richtlinie 2015/2302 bringt mehr Sicherheit für Pauschalreisende und sorgt dafür, dass Reiseveranstalter die Vorschriften einhalten. Die Gründung des Deutschen Reisesicherungsfonds stellt sicher, dass Deutschland die Richtlinie besser umsetzt und Pauschalreisende geschützt sind.

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