Das Bundesgerichtshof hat in einem wegweisenden Urteil die Rechte von Sparern gestärkt, die sich gegen zu niedrige Zinssätze in Prämiensparverträgen zweier Sparkassen in Brandenburg gewehrt haben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg sieht positive Auswirkungen für weitere Verfahren gegen lokale Sparkassen voraus.
Der Rechtsstreit bezieht sich auf Prämiensparverträge aus den 1990er und 2000er Jahren, bei denen Sparer auf höhere Zinsen hoffen können. Das BGH-Urteil bestätigte langfristige Referenzzinsen für Sparverträge und deckte unwirksame Zinsklauseln auf. Kläger können mit einer Zinserstattung von bis zu 1300 Euro pro Vertrag rechnen, während Verhandlungen gegen mehrere Sparkassen in Brandenburg noch laufen.
Die Verbraucherzentrale rät Sparern dazu, ihre Verträge zu überprüfen und Geduld zu bewahren, um mögliche Zinsansprüche geltend zu machen. Das Urteil könnte erhebliche Auswirkungen auf Sparkassen und Sparer haben, insbesondere in Brandenburg. Es wird empfohlen, potenzielle Nachzahlungen nicht ungenutzt zu lassen.