Das Oberlandesgericht Köln hat in einem Entschädigungsstreit zugunsten früherer Postbank-Aktionäre gegen die Deutsche Bank entschieden. Diese muss nun mehr Geld an die Kläger zahlen, nachdem das Gericht ihre Forderungen bestätigt hat.
Der Streit entstand aus der Übernahme der Postbank durch die Deutsche Bank im Jahr 2010. Die Minderheitsaktionäre der Postbank forderten eine angemessene Entschädigung und höhere Preise je Aktie. Sie argumentierten für ein Pflichtangebot seitens der Bank, um ihre Interessen zu wahren.
Die Deutsche Bank reagierte auf das Urteil, indem sie Rückstellungen auflöste. Dies führte zu einem Gewinnanstieg im dritten Quartal und signalisiert Fortschritte bei der Bewältigung von juristischen Altlasten.
Weitere Klagen sind noch in Bearbeitung, und die Deutsche Bank behält sich das Recht vor, gegen das Urteil beim Bundesgerichtshof vorzugehen. Trotz der finanziellen Auswirkungen des Gerichtsurteils zeigt die Geschäftsentwicklung der Bank positive Trends mit einem gesteigerten Gewinn.