In Nordrhein-Westfalen wurden kürzlich 115 Laserpistolen aufgrund von Messfehlern außer Betrieb genommen, während das Bundesland Brandenburg weiterhin auf den Einsatz dieser Geschwindigkeitsmessgeräte setzt.
Verkehrsrechtler betrachten diese Maßnahmen mit Interesse, da sie darin eine Möglichkeit sehen, Bussgelder von Temposündern anzufechten.
Die Diskrepanz in den Vorgehensweisen der beiden Bundesländer wirft ernsthafte Fragen zur Zuverlässigkeit der Laserpistolen auf und eröffnet rechtliche Spielräume für jene, die sich mit Verkehrsverstößen konfrontiert sehen.